Chemikalienrecht
Die Produktverantwortung Ihrer Stoffe und Produkte liegt in Ihrem Unternehmen. Die europäische Chemikalienverordnung REACH regelt die Registrierung, Bewertung und Zulassung von Stoffen in der Europäischen Union und schreibt ein REACH-konformes Sicherheitsdatenblatt zu Stoffen und Produkten vor. Mit der CLP-Verordnung ist die Umsetzung einer weltweit einheitlichen Einstufung und Kennzeichnung (GHS) in der EU umgesetzt. Mit der Biozid-Verordnung und der Biozidprodukte-Verordnung ist die Zulassung von Bioziden in Europa geregelt, die Kosmetik-Verordnung gibt die Pflichten von Produzenten, Lieferanten und Importeuren von Produkten vor. Wir beraten und unterstützen Sie bei der Erfüllung aller gesetzlichen Anforderungen:
REACH Beratung
Je nachdem, ob Sie chemische Stoffe selbst herstellen oder importieren, diese weiterverarbeiten oder mit ihnen handeln, haben Sie unterschiedliche Aufgaben unter REACH zu erledigen. Auch Hersteller und Importeure von Erzeugnissen sind von der europäischen Chemikalienverordnung betroffen. Mehr
Registrierung
Chemische Stoffe, die im EU-Raum in Mengen > 1t/a hergestellt, verwendet oder importiert werden, müssen registriert werden bevor sie vermarktet werden dürfen. Mehr
GHS/ CLP
Um den globalen Handel zu vereinfachen und Verpackungen mit überall verständlichen Gefahren-Hinweisen einzuführen, haben die Vereinten Nationen (UN) Chemikalien durch ein Globales Harmonisiertes System (GHS) weltweit einheitlich eingestuft und gekennzeichnet. Dieses GHS hat die EU mit der CLP-Verordnung (für: Classification,Labelling and Packaging) Nr. 1272/2008 in ihr Chemikalienrecht umgesetzt. Mehr
SDS
Sicherheitsdatenblätter (SDS) sind ein allgemein anerkanntes und wirksames Instrument für die Bereitstellung von Informationen über Stoffe und Gemische. Sie sind ein sehr wichtiges Kommunikationsmittel und deshalb ein integraler Bestandteil der REACH-Verordnung (REACH-VO). Mehr