Hersteller oder Importeur
Alle Stoffe, die in Mengen von einer Jahrestonne oder mehr hergestellt oder importiert werden, müssen gemäß REACH-Verordnung bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) registriert werden. Ist der Stoff nicht registriert, so darf er weder hergestellt / importiert noch in Verkehr gebracht oder verwendet werden.
Wir helfen Ihnen bei der Abwicklung aller erforderlichen Pflichten, damit Sie REACH compliant werden und bieten Ihnen
- eine Analyse, inwieweit Sie von REACH betroffen sind
- die Identifikation der erforderlichen Pflichten
- die strategische Planung der erforderlichen Aktivitäten
- Kommunikation mit den Anwendern
- die Kostenplanung und –überwachung
- Registrierungen und Mitteilungen
- Kommunikation mit der Europäischen Chemikalienagentur ECHA
- Vertretung Ihrer Interessen in SIEFs und Konsortien
- Abgleich Registrierungsdossier / CLP/ Sicherheitsdatenblatt
- Aktualisierung des Registrierungsdossiers
- Späte Vorregistrierung
- Auffinden des Leadregistranten
- Voranfragen bei der ECHA für neue Stoffe
- Mitteilung an die ECHA für Stoffe für die produkt- oder verfahrensorientierte Forschung und Entwicklung
- Produktmengenverfolgung
- Vorbereitung und Unterstützung bei der Abwicklung von REACH-Inspektionen durch Ihr Gewerbeaufsichtsamt