10.September 2015, EuGH-Urteil zu SVHC-Substanzen in Erzeugnissen
- Datum:
- 25.08.2016
- Kategorie
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EuGH-Urteil zur erforderlichen Informationspflicht in Bezug auf SVHC-Substanzen (substance of very high concern) in Erzeugnissen.
SVHC-Substanzen, die mehr als 0,1 Massenprozent im Einzelerzeugnis eines Gesamterzeugnisses enthalten, müssen vom Produzenten oder Importeur dem Abnehmer mitgeteilt werden.
Gemäß Artikel 33 der REACH-Verordnung (EG) No. 1907/ 2006 müssen Produzenten und Importeure von Erzeugnissen, die SVHC-Substanzen in einer Konzentration von mehr als 0,1 Massenprozent (w/w) enthalten, Abnehmer und - auf entsprechendes Ersuchen den Verbraucher - über das Vorhandensein der SVHC-Substanz informieren.
Der EuGH hat entschieden, daß sich die Berechnung der SVHC-Substanz und der Schwellenwert von 0,1 w/w im Erzeugnis auf das Einzelerzeugnis und nicht auf das Gesamterzeugnis bezieht.