Der IPPM News-Blog
DEUTSCH / Hier steht ein Text der kurz beschreibt worüber im IPPM-News-Blog berichtet wird und welche Vorteile es für den Leser hat den Blog regelmäßig zu lesen (immer über Gesetztesänderungene etc. informiert) Iminciam venis et volorepe sequis aditae preptat quame plaudig nisquae numquodit quidento incim rae.
Das 9.ATP der CLP-Verordnung tritt am 1.März 2018 in Kraft
Ab 1.März 2017 gilt die Biozidverordnung für Waren, die mit Biozidprodukten behandelt sind
Ab dem 1. März 2017 wird es nicht mehr möglich sein Waren, die mit einem Biozid-Produkt behandelt sind, in Europe zu vermarkten, wenn der darin enthaltene Wirkstoff, noch nicht genehmigt ist bzw. sich derzeit nicht im Genehmigungsprozess befindet. Bis zum 1. September 2016 können noch Wirkstoffdossiers eingereicht werden, um mit dem Wirkstoff behandelte Waren weiter zu vermarkten. Dabei müssen die für den Wirkstoff relevanten Produktarten angegeben werden.
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10.September 2015, EuGH-Urteil zu SVHC-Substanzen in Erzeugnissen
EuGH-Urteil zur erforderlichen Informationspflicht in Bezug auf SVHC-Substanzen (substance of very high concern) in Erzeugnissen.
SVHC-Substanzen, die mehr als 0,1 Massenprozent im Einzelerzeugnis eines Gesamterzeugnisses enthalten, müssen vom Produzenten oder Importeur dem Abnehmer mitgeteilt werden.
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Verlängerung der Übergangsfrist für Produktmeldungen in Deutschland bis zum 01.07.2019
In bestimmten Fällen ist ein REACH-konformes Sicherheitsdatenblatt ausreichend.
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