Die europäisch harmonisierte (vereinheitlichte) Produktmeldung ist ab dem 1.Januar 2020 verbindlich.
- Datum:
- 28.06.2018
- Kategorie
-
- europäisch harmonisierte Produktmeldung
- UFI
- Unique Formula Identifier
Produkte, die für Konsumenten auf dem EU Markt bestimmt sind müssen ab dem 1. Januar 2020 mit einem neuen Etikett versehen werden, das Informationen gemäß der CLP-Verordnung (Klassifizierung, Etikettierung, Verpackung) und ein neues Etikettenelement, den Rezeptur Identifikator (UFI, Unique Formula Identifier) enthält. Der UFI muss auf dem Kennzeichnungsetikett aufgebracht werden mit dem Präfix „UFI“.
Für Produkte, die vor dem 1. Januar 2020 gemeldet und vermarktet wurden gilt eine Übergangsfrist bis 1. Januar 2025
Die Produktmeldung für neue Konsumentenprodukte muß gemäß der Verordnung (EU) 2017/542 vor der Vermarktung und vor dem 1.1.2020 an die Giftzentrale erfolgen.
Welche Fristen gelten?
Die Verordnung ist gültig ab 1. Januar 2020. Sie wird entsprechend der Verwendung der Produkte in nachfolgenden Schritten umgesetzt:
Verbraucherprodukte ab 1. Januar 2020
Produkte zur gewerblichen Verwendung ab 1. Januar 2021
Produkte zur industriellen Verwendung ab 1. Januar 2024
Was ist UFI (Unique Formula Identifier)?
UFI ist ein 16-stelliger Code mit Zahlen und Buchstaben, die in 4 Blöcke unterteilt sind,
z.B. H563-L90S-R783-J823.
Der UFI wird vom Produktmelder generiert unter Nutzung des UFI-Generators der unter https://ufi.echa.europa.eu/#/create verfügbar ist. Dazu ist die VAT-Nummer des Produktmelders, sowie eine Produktspezifische Formulierungsnummer erforderlich.
Was sind die Anforderungen an die Produktmeldung?
Am 23. März 2017 wurde die Verordnung (EU) 2017/542 veröffentlicht. Mit ihr wird der CLP-Verordnung 1272/2008 ein neuer Anhang VIII zu harmonisierten Informationen für die gesundheitliche Notversorgung angefügt.
Der Anhang VIII schafft den rechtlichen Rahmen für die Anforderungen an die Produktmeldungen
- Sie müssen vor dem Inverkehrbringen erfolgen
- Gelten für Gemische mit gesundheitlichen und physikalischen Gefährdungsmerkmalen/ keine
- reine Umweltgefährlichkeiten
- Festgelegtes XML-Format
- Mitteilung an die nationalen Behörden
- In einer Amtssprache des Mitgliedsstaates
- Verwendung eines bereitgestellten Produktkategorisierungssystems
- Zusammensetzung des Produktes mit dem zugehörigen UFI
- Nennung aller Komponenten (chemischer Name, CAS-Nr. etc) des Produktes
- Nennung der Mischung/en als Komponente/n, aus denen das Produkt hergestellt wurde
- Identifizierung dieser Mischungen durch den UFI
- Konzentration und Konzentrationsbereich jeder Komponente
- Handelsname
- Aggregatszustand, Farbe
- Klassifizierung, Etikettierung, Verpackung