Sicherheitsdatenblatt
Ein Sicherheitsdatenblatt ist gemäß Artikel 31 der REACH-VO vom Lieferanten für
- alle gefährlichen Stoffe und Gemische sowie
- für PBT- und vPvB-Stoffe2 sowie Gemische mit solchen Stoffen über 0,1 Gew%
zu erstellen. Dieses ist innerhalb der Lieferkette kostenlos vom Lieferanten in der bzw. den jeweiligen Amtssprachen des Kundenstandorts in der EU dem nachgeschalteten Anwender oder Händler zur Verfügung zu stellen. Das geschieht entweder in schriftlicher oder elektronischer Form. Lieferanten sind Hersteller, Importeure, nachgeschaltete Anwender und Händler.
Das Sicherheitsdatenblatt nach REACH muss folgende Rubriken in nachstehender Reihenfolge enthalten:
- Bezeichnung des Stoffes bzw. der Zubereitung und Firmenbezeichnung
- Mögliche Gefahren
- Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen,
- Erste-Hilfe-Maßnahmen,
- Maßnahmen zur Brandbekämpfung,
- Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung,Handhabung und Lagerung,
- Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstung,
- Physikalische und chemische Eigenschaften,
- Stabilität und Reaktivität,
- Toxikologische Angaben,
- Umweltbezogene Angaben,
- Hinweise zur Entsorgung,
- Angaben zum Transport,
- Rechtsvorschriften,
- Sonstige Angaben.Bei Stoffen, die vom Hersteller oder Importeur in Mengen ab 10 Tonnen pro Jahr produziert bzw. importiert werden und für die ein Stoffsicherheitsbericht erforderlich ist, wird ein erweitertes Sicherheitsdatenblatt erstellt (eSDB).
Ein erweitertes Sicherheitsdatenblatt enthält zusätzlich zum Hauptteil mit den Rubriken 1 bis 16 einen Anhang, der die Expositionsszenarien einschließlich Risikomanagementmaßnahmen und Verwendungsbedingungen enthält, die für den Stoffsicherheitsbericht entwickelt wurden.
Der nachgeschaltete Anwender entnimmt dem Expositionsszenarium die Verwendungsbedingungen und Risikomanagementmaßnahmen zur sicheren Verwendung des Stoffes und zur Beherrschung der Exposition von Mensch und Umwelt.