Der IPPM News-Blog
Im Patentrecht, als auch im Chemikalienrecht sind in den Ländern, auf EU-Ebene und weltweit, fortlaufende Gesetzesänderungen zu beachten. Wir halten Sie informiert.
Die europäisch harmonisierte (vereinheitlichte) Produktmeldung ist ab dem 1.Januar 2020 verbindlich.
Verbraucherprodukte mit gesundheitlichen und physikalischen Gefährdungsmerkmalen müssen ab dem 1.Januar 2020 gemäß der Verordnung (EU) 2017/542 gemeldet und etikettiert sein.
WeiterlesenAb 1.März 2018 ist die VERORDNUNG (EU) 2017/1510 für Bisphenol A und weitere Stoffe anwendbar
Ab 1.März 2018 ist die VERORDNUNG (EU) 2017/1510 für folgende Stoffe anwendbar: Bisphenol A; [Phenol, dodecyl-, verzweigt]; [Phenol, 2-dodecyl-, verzweigt]; [Phenol, 3-dodecyl-, verzweigt]; [Phenol, 4-dodecyl-, verzweigt]; Phenol, (tetrapropenyl) Derivate]; Chlorphacinon (ISO); Coumatetralyl (ISO); Difenacoum (ISO); Flocoumafen (ISO); Dinatriumoctaborat wasserfrei; Dinatriumoctaborat Tetrahydrat; Bromadiolon (ISO); Difethialon; [Perfluornonan-1-säure und ihre Natrium- und Ammoniumsalze]; Dicyclohexylphthalat und Triflumizol (ISO).
Am 20.September 2017 trat die VERORDNUNG (EU) 2017/1510 DER KOMMISSION vom 30. August 2017 zur Änderung der Anlagen zu Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) betreffend CMR-Stoffe in Kraft.
In den Anhang XVII der REACH-Verordnung werden Stoffe oder Stoffgruppen aufgenommen, die aufgrund von Risiken für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt nicht oder nur eingeschränkt hergestellt, in Verkehr gebracht oder verwendet werden dürfen
REACH: 12 weitere Stoffe Zulassungspflichtig
Am 13. Juni 2017 wurde die Verordnung (EU) 2017/999 im Amtsblatt der Europäischen Union L 150 veröffentlicht.
12 weitere Stoffe wurden in das „Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe“ (Anhang XIV der REACH-Verordnung) aufgenommen und festgelegt, welche Verwendungen oder Herstellungsprozesse von der Zulassungspflicht ausgenommen werden können und ab wann ein Stoff ohne Zulassung nicht mehr hergestellt oder verwendet werden darf (Ablaufdatum, engl. sunset date).
WeiterlesenChemische Produkte mit alter Etikettierung dürfen ab dem 1.Juni 2017 nicht in den Markt
Ab dem 1.Juni 2017 müssen chemische Produkte gemäß der CLP/ GHS (Classification, Labelling and Packaging) Verordnung (EG Nr. 1272/ 2008) etikettiert sein. Produkte, die nach der Direktive 1999/45/EG eingestuft sind, müssen umetikettiert werden.
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12. BImSchV seit 14.01.2017 in Kraft. Betriebe, die mit Gefahrstoffen umgehen, müssen die Störfall-VO bis zum 14.07.2017 umsetzen
Mit der Verordnung wird die Richtlinie 2012/18/EU zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG (Seveso-III-Richtlinie) umgesetzt.
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